Kontotypen
Im Zoll-Portal gibt es drei verschiedene Kontotypen. Hier werden die Unterschiede erklärt.
Bürgerkonto
Kurze Erklärung (maximal ## Zeichen). Diese Erklärung steht später auch im Tooltip. Wenn möglich sollte dieser schon versuchen den Begriff in tl;dr-Form erklären.
Als Privatperson legen Sie ein Bürgerkonto an, damit können Sie z. B. folgende Dienstleistungen des Zolls nutzen: die Kraftfahrzeugsteuer, die Verbindliche Zolltarifauskunft oder den Grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Geschäftskundenkonto
Kurze Erklärung (maximal ## Zeichen). Diese Erklärung steht später auch im Tooltip. Wenn möglich sollte dieser schon versuchen den Begriff in tl;dr-Form erklären.
Sie legen ein Geschäftskundenkonto an, wenn Sie:
- ein Einzelunternehmen,
- eine Personenvereinigung,
- ein Verein,
- eine eingetragene Kauffrau (e. K.) bzw. ein eingetragener Kaufmann (e. K.),
- oder Freiberufler sind.
Behördenkonto
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Sie legen ein Behördenkonto an, wenn Sie als:
- Behörde des Bundes,
- bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaft, Anstalt und Stiftung) oder als
- andere juristische Person des öffentlichen Rechts, die ein Amtshilfeersuchen zur Vollstreckung im Rahmen der Grenzausschreibung stellen möchte (z. B. Kommunen, Finanzämter) handeln.
Wenn Sie als Behörde keine Steuernummer haben, wenden Sie sich bitte an den Service Desk Zoll.
Ein Behördenkonto kann nur für Vollstreckungs-Aufträge genutzt werden. Wenn Sie andere Dienstleistungen nutzen möchten, müssen Sie ein Geschäftskundenkonto erstellen.