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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit der Webseiten des Design Systems gemäß § 12a BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die hier veröffentlichte Website mit dem Design System der Generalzolldirektion für online angebotene Leistungen des Zolls.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Sicherstellung der Konformität

Die Norm EN 17161 regelt Prozesse und Praktiken, die eine kontinuierliche Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen über den gesamten Projektzyklus sicherstellen sollen. Vergleichbare Vorgaben, auch zur Nutzerzentrierung, finden sich in der DIN SPEC 66336 zum Servicestandard der öffentlichen Verwaltung.

Die konkreten Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurde.

Die zur Umsetzung benötigten Prozesse haben wir beginnend im Vorgehensmodell über die von uns angewendeten Standards für Barrierefreiheit bis zu den spezifischen Anforderungen auf Ebene der Komponenten sowie den Hilfestellungen für Barrierefreiheits-Tests festgeschrieben und dokumentiert.

Die maschinell prüfbaren Erfolgskriterien werden laufend automatisiert überprüft und zu jedem Release findet ein vollständiger BITV-Test auf alle Änderungen statt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die wiederholte Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wurde im 1. Quartal 2025 durch das Kompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik der Generalzolldirektion durchgeführt. Eine erneute Überprüfung wird weiterhin regelmäßig stattfinden.

Nach den Vorgaben der BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) in Verbindung mit der Norm EN 301 549 und den Konformitätsbedingungen der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) ist dieses Design System, seine Inhalte, und seine barrierefreie Nutzung in der derzeitigen Version als BITV-konform anzusehen.

Darüber hinaus berücksichtigt das Design System bereits die zusätzlichen Kriterien der WCAG aus der neuesten Version 2.2.

Nicht barrierefreie Inhalte

Bestimmte Arten von Standard-konformen mehrdimensionalen Datentabellen, die sich in der Praxis als problematisch mit bestimmten Screenreader-/Browser-Kombinationen erwiesen haben, sind in der Tabellen-Komponente dokumentiert.

Zu Demonstrationszwecken können bestimmte Farbkombinationen gezeigt werden, die nicht den Kontrastanforderungen genügen. Dies liegt in der Natur der Sache begründet und stellt keinen Mangel im Sinne der BITV dar. Durch klare Vorgaben stellen wir sicher, dass in den Oberflächen keine nicht-konformen Farbkombinationen verwendet werden können.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen diese unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Telefax: 030 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de