Das Design System legt aus Gründen der Konsistenz über alle Anwendungen und Dienste hinweg keine eigenen Regeln zur sprachlichen Gleichstellung fest, sondern verweist stattdessen auf das Basisregelwerk „Bürgernahe und geschlechtergerechte Sprache der Steuerverwaltung“ (PDF zum Download, ca. 1 MB).
Gendern und Barrierefreiheit
Der Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) empfiehlt in seiner Leitlinie zum Gendern, möglichst auf Genderzeichen zu verzichten und lieber mit den Mitteln der Sprache, z. B. mit genderneutralen Wörtern, geschlechtliche Vielfalt zu verdeutlichen. Zwar ist der Genderdoppelpunkt weniger störend, weil die Screenreader den Doppelpunkt in den gängigen persönlichen Einstellungen der Nutzenden nicht bzw. nur mit einer minimalen Sprechpause vorlesen, anders als das Gendersternchen.
Inzwischen hat sich bei blinden Menschen verfestigt, was diese Pause bei einem Wort wie beispielsweise bei „Nutzer innen“ bedeutet. Eine wirklich barrierefreie Plattform sollte dennoch auf diese Zeichen verzichten und lieber mit allen Mitteln der deutschen Sprache die Vielfalt sichtbar machen („Nutzende“).