Anforderungen an die Barrierefreiheit von Farbkombinationen
Wichtig aus Sicht der Barrierefreiheit ist das Kontrastverhältnis zweier angrenzender Farben zueinander: Die BITV Prio. 1 bzw. WCAG Level AA verlangen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text bzw. 3:1 für großen Text. Ebenso gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 für UI-Elemente und ihren umgebenden Farben wie zum Beispiel bei Rahmen- oder Hintergrundfarben, sofern diese bedeutungstragend sind.
Auch in bedeutungstragenden Bildinhalten müssen Kombinationen von Vorder- und Hintergrundfarben die Vorgaben des Level AA der WCAG erfüllen. Text unmittelbar auf Fotos oder andere Halbtonbilder zu stellen ist nur dann zulässig, wenn die Einhaltung der Anforderungen bei wechselnden Hintergründen garantiert werden kann.
Farben zur Kennzeichnung von Zuständen und Hervorhebungen
Beachten Sie in der Gestaltung Ihrer Anwendung auch, dass Kontrastanforderungen nicht nur für Textinhalte und deren Hintergrundfarben gelten, sondern dass es auch Anforderungen wie 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast gibt, die verschiedene Zustände von interaktiven Elementen deutlich unterscheidbar machen sollen.
Um die Stufe AAA der WCAG (BITV Prio. 2) zu erreichen, hat der Fokus-Indikator ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zwischen den fokussierten und nicht-fokussierten Zuständen des Elementes. Bitte beachten Sie, dass es in den kommenden WCAG 2.2 zusätzliche Kontrastanforderungen für fokussierte Zustände geben wird, die bereits jetzt umgesetzt werden können.
Somit benötigen alle Elemente der Benutzerschnittstelle eigene Farbdefinitionen für ihre jeweiligen Zustände, die durchgängig eingehalten werden müssen. Die exakten Definitionen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Komponenten und Mustern sowie deren Design Tokens.