Das Design System ist immer führend, d. h. “single source of truth“ und verpflichtend für neu erstellte oder wesentlich überarbeitete öffentliche Angebote des Zolls. Die fertigen DESY-Komponenten können direkt eingesetzt werden, ohne jedes Projekt erneut bei Null starten zu müssen.
Von Dritten neu erstellte Komponenten müssen zunächst durch das Design System-Team auf die Einhaltung des Regelwerks überprüft werden. Dies geschieht auch, um zu bewerten, ob es sich um ein verallgemeinerbares Muster mit Potenzial zur Nachnutzung handelt, das in Zukunft auch anderen Verfahren zur Verfügung gestellt werden sollte.
Die inhaltliche Basis des Design Systems sind:
- Die seit Frühjahr 2021 durchgeführte Inventarisierung des Ist- und Soll-Bedarfs im Zoll-Portal.
- Die Vorgaben des Styleguides für Zoll.de in der Version vom 19. Oktober 2017.
- Die fachlichen Anforderungen, sofern sie die Oberflächen betreffen.
- BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung des Bundes)
- DIN SPEC 66336 „Qualitätsanforderungen für Onlineservices und -portale der öffentlichen Verwaltung“ und der Servicestandard der öffentlichen Verwaltung, in dem definiert wird, wie digitale Services nutzendenfreundlich entwickelt werden.
- Weiterhin sind die anwendbaren Normen zur Software-Ergonomie (DIN 9241) in das Design System eingeflossen.
Darüber hinaus gilt:
- RFC 2119 muss bei Formulierungen mit bindendem Charakter sinngemäß angewendet werden.
- Priorität der Anwenderkreise / Priority of Constituencies aus den Prinzipien der HTML-Spezifikation:
“In case of conflict, consider users over authors over implementors over specifiers over theoretical purity.”
